Bis zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahre 2022 gab es gem. § 58 EEG 2021 den physikalischen horizontalen Belastungsausgleich zwischen den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB).
Am 15.12.2022 setzten die vier ÜNB die im Rahmen der EEG-Novellierung geforderte Abschaffung des Belastungsausgleichs um. Da dadurch die Veröffentlichung der Wind- und Solarenergie Vortagesprognose und die Prognose für die Vermarktung am vortägigen Spotmarkt identisch wurden, wurde die Veröffentlichung der Wind- und Solarenergie Vortagesprognose eingestellt. Die weiterlaufende Veröffentlichung finden Sie im Bereich Vermarktungsprognose Wind- und Solarenergie.
Hier finden Sie Daten bis zum 15.12.2022: Die Prognose für Wind- und Solarenergie berechnete sich aus der Vortagesprognose der erwarteten Wind- und Solarenergieeinspeisung in der jeweiligen Regelzone nach Abzug der direkt vermarkteten Wind- und Solarstrommengen.