Die FCA-Verordnung vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (Guideline on Forward Capacity Allocation; kurz FCA-Verordnung) ist am 17. Oktober 2016 in Kraft getreten und ergänzt die Regelungen der CACM-Verordnung zur gebotszonenübergreifenden Kapazitätsvergabe um die langfristigen Zeitbereiche. Dementsprechend werden durch Inkrafttreten der FCA-Verordnung einige der aufgrund der CACM-Verordnung bereits entwickelten Methoden um Regelungen für die langfristige Kapazitätsvergabe vor dem Day-Ahead-Zeitbereich erweitert.
Die Verordnung enthält zahlreiche Verpflichtungen für die europäischen Übertragungsnetzbetreiber zur Erstellung verschiedener Methoden und Prozesse. Die von den fünf deutschen ÜNB auf nationaler Ebene sowie im Rahmen regionaler oder europaweiter Initiativen umzusetzenden Methoden sind auf der Internetseite des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) veröffentlicht.
Sämtliche von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen der FCA-Verordnung entwickelten Methoden sind von den jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden (in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur) bzw. von der europäischen Regulierungsbehörde ACER zu genehmigen. Diese Genehmigungen sind auf den beiden verlinkten Seiten veröffentlicht.