Electricity Balancing

EB-Verordnung (Verordnung 2017/2195)

Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätssystem.

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätssystem“ (im Folgenden Guideline Electricity Balancing, bzw. GL EB) in Kraft getreten.

Bilanzkreis 

Ein Bilanzkreis ist ein abgegrenzter Bereich im Stromnetz, der von einem oder einer Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) verwaltet wird. Die BKV erstellen Prognosen und gleichen diese mit den tatsächlichen Werten ab. Entsteht eine Unstimmigkeit im Bilanzkreis, müssen BKV diese beispielsweise durch den Kauf oder Verkauf von Strom auf dem Spotmarkt oder durch den Einsatz von Regelenergie ausgleichen, um so einen effizienten und zuverlässigen Betrieb des Stromnetzes in ihrem Kreis zu gewährleisten. 

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verpflichtet, einen Bilanzkreisvertrag gemäß Artikel 10 GL EB mit sämtlichen betroffenen Marktakteurinnen und Marktakteuren zu beraten (Konsultation). Der Vertrag muss schließlich gemäß Artikel 5 GL EB von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt werden. 

Aktuell (Stand: Juni 2023) hat es zwei solche Konsultationen gegeben, zu denen Sie Näheres jeweils per Link erfahren.