Der gemeinsame Systemschutzplan der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschreibt einen Rahmen mit einer Übersicht der Notfallmaßnahmen und deren Notwendigkeit. Das Ziel des Systemschutzplans ist es, in kritischen Notsituationen handlungsfähig zu bleiben, um die Netz- und Systemsicherheit im Synchrongebiet aufrecht zu halten.
Grundlage für die beschriebenen Maßnahmen ist § 13 EnWG. Die Aktivierung der Maßnahmen erfolgt dabei nach den Vorgaben der „Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb“ (System Operation Guideline).
Der Systemschutzplan verweist an relevanten Stellen auf die gültigen Normen der VDE Anwendungsrichtlinien. Maßgeblich fallen hierunter die VDE-AR-N 4140 (Kaskade) und VDE-AR-N 4142 (Automatische Letztmaßnahmen).
Die hier definierten Anforderungen gelten somit gleichermaßen für ÜNB, Verteilnetzbetreiberinnen und -bertreiber (VNB) sowie signifikante Netznutzerinnen und Netznutzer (SNN) aller deutschen Regelzonen. Damit sind ÜNB, VNB und SNN dazu verpflichtet, die Anforderungen einzuhalten und die enthaltenen Festlegungen innerhalb der gesetzten Fristen umzusetzen. Der damit erreichte Zustand ist in der Folge durch den jeweiligen Netzbetreiber sowie Netznutzerinnen und Netznutzer aufrechtzuerhalten.