Testplan

Schwarzstart

Kann ein abgeschaltetes Kraftwerk unabhängig vom Stromnetz hochfahren, wird dies als Schwarzstart bzw. Schwarzstartfähigkeit bezeichnet. 

Wichtig ist diese Möglichkeit besonders bei einem flächendeckenden Stromausfall: Die Energieerzeugung des schwarzstartfähigen Kraftwerks kann dann benutzt werden, um nicht-schwarzstartfähige Erzeuger wieder hochzufahren.

Der Testplan dient dazu, die Sicherheit im Notfall zu erhöhen. Der Testplan zur Überprüfung der für den Systemschutzplan und den Netzwiederaufbauplan relevanten Betriebsmittel und Fähigkeiten gem. Art. 43 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/2196 (E&R-Verordnung) wurde von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 12.11.2020 unter dem Aktenzeichen BK6-19-249 genehmigt.  

Informationen und Ankündigungen zu Netzwiederaufbauversuchen

21.10.2021, Berlin: 50Hertz - Vattenfall Wasserkraft GmbH, Schwarzstart Pumpspeicherkraftwerk Markersbach

Im Rahmen des Network Codes for Emergency and Restoration (NC ER) und des daraus entstandenen Testplans sind die ÜNB dazu verpflichtet, in mindestens fünfjährlichem Turnus Betriebsversuche mit den schwarzstartfähigen und erzeugerfähigen Einheiten innerhalb der Regelzone durchzuführen. Bei 50Hertz ist unter anderem die Vattenfall Wasserkraft GmbH mittels des Pumpspeicherkraftwerkes Markersbach Dienstleister für den Schwarzstart. Es ist geplant, am Samstag (23. Oktober 2021, geplant 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) mit dieser Anlage einen Betriebsversuch zum Test eines Netzwiederaufbaus durchzuführen. 

Konsultation des Testplans

Bevor die nun geltenden Bestimmungen genehmigt wurden, durchliefen sie einen Konsultationsprozess.  

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen zur Konsultation des Testplans gemäß Artikel 7 der „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) durch die vier Übertragungsnetzbetreiber. 

Die jeweils aktuellsten Nachrichten stehen dabei zuoberst; dasselbe gilt für die unten anhängenden Dokumente. 

19.01.2021 - Antrag zum Testplan durch Bundesnetzagentur genehmigt

Der Antrag des Testplans wurde von der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 12.11.2020 unter dem Aktenzeichen BK6-19-249 genehmigt und am 23.11.2020 von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die festgelegten Tests sind gemäß den Vorgaben von den Testverantwortlichen durchzuführen und zu dokumentieren.

18.12.2019 - Antrag des Testplans eingereicht und Dokumente veröffentlicht

Der Antrag des Testplans wurde von den ÜNB bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Testplan sowie der Konsultationsbericht inklusive aller Stellungnahmen der Marktteilnehmer und entsprechender Begründungen der ÜNB wurden veröffentlicht. Die ÜNB bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Einsendung ihrer Stellungnahmen! 

23.10.2019 - Konsultation gestartet 

Hintergrund

Am 18.12.2017 ist die „Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes“ (im Folgenden Network Code Emergency and Restoration, bzw. NC ER) in Kraft getreten.

Vor diesem Hintergrund sind die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, einen Vorschlag für den Testplan gemäß Artikel 7 NC ER gegenüber sämtlichen betroffenen Marktakteurinnen und -akteuren zu konsultieren. Dieser Testplan ist – unter Berücksichtigung der Konsultationsrückmeldungen – schließlich gemäß Artikel 4 Abs. 2 NC ER von der zuständigen Regulierungsbehörde zu genehmigen. 

Insofern konsultieren die deutschen Übertragungsnetzbetreiber ab dem 23.10.2019 den Testplan gemäß NC ER. 

Ablauf der Konsultation 

Die ÜNB haben mit Beginn des Konsultationsverfahrens den zu konsultierenden Vorschlag veröffentlicht.

Der Vorschlag des Testplans wird im Zeitraum vom 23.10.2019 12:00 Uhr bis 23.11.2019 12:00 Uhr durch die ÜNB konsultiert.

Für die Abgabe von Stellungnahmen bieten die ÜNB ausschließlich ein online zur Verfügung gestelltes Formular an. Auf diesem Wege können die ÜNB die zeitnahe und vollständige Erfassung bzw. Berücksichtigung Ihrer Kommentare gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass die ÜNB sich vorbehalten, die eingegangenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen, in jedem Fall werden diese auch der BNetzA übergeben. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, kennzeichnen Sie diese daher bitte an entsprechender Stelle im Formular. 

Richten Sie eventuell anfallende Verfahrensfragen bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: Testplan@netztransparenz.de.

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge werden die ÜNB den Testplan am 18.12.2019 der BNetzA zur Genehmigung vorlegen.