Die CACM-Verordnung vom 24. Juli 2015 schreibt gesamteuropäische Regeln für alle Netzbetreiber, Börsen und Marktteilnehmer im europäischen Stromsektor vor. Zentrales Element ist die Koordinierung und Harmonisierung der Kapazitätsberechnung sowie der Kapazitätsvergabe für die grenzüberschreitenden Day-Ahead- und Intraday-Märkte mit dem Ziel einer vollständigen Kopplung der europäischen Elektrizitätsmärkte im Zeitbereich des vortäglichen sowie des untertäglichen Handels.
Die Verordnung enthält zahlreiche Verpflichtungen für die Übertragungsnetzbetreiber zur Erstellung verschiedener Methoden und Prozesse. Die von den fünf deutschen ÜNB auf nationaler Ebene sowie im Rahmen regionaler oder europaweiter Initiativen umzusetzenden Methoden sind auf der Internetseite des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) veröffentlicht.
Sämtliche von den europäischen Übertragungsnetzbetreibern im Rahmen der CACM-Verordnung entwickelten Methoden sind von den jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden (in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur) bzw. von der europäischen Regulierungsbehörde ACER zu genehmigen. Diese Genehmigungen sind auf den beiden verlinkten Seiten veröffentlicht.