Wie ist die Frist zur Einreichung des Wirtschaftsprüfertestates zum Nachweis der Zugehörigkeit zur KWK-Letztverbrauchergruppe C geregelt?
Eine Frist zur Einreichung des Wirtschaftsprüfertestats beim zuständigen Verteilnetzbetreiber zum Nachweis der Zugehörigkeit zur Letztverbrauchsgruppe C besteht bis zum 31. März des Jahres. Diese Frist entspricht der Branchenvereinbarung (s. hierzu Kapitel 4.2.4 der BDEW-Umsetzungshilfe zum KWKG) und wird von allen Beteiligten seit Inkrafttreten der aktuell gültigen Regelung für die Letztverbrauchsgruppe C im KWKG umgesetzt.