Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Diese besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme wird durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert: So sieht das Gesetz eine Umlage vor, um Anreize zu schaffen, mehr Strom aus KWK zu erzeugen. Die Umlage ist Teil des Strompreises: So zahlen Netzbetreiber für den erzeugten Strom einen Zuschlag an die Anlagenbetreiber – und refinanzieren diesen Zuschlag dann durch einen Aufschlag auf die Netzentgelte.