In der unten aufgeführten Übersicht stellen die Übertragungsnetzbetreiber die monatlich berechneten Marktwerte zusammen.
Die Einzelheiten zur Berechnung entnehmen Sie bitte dem für den Leistungszeitraum gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), jeweils unter Beachtung möglicher Übergangsvorschriften.
Information: Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Marktwerte jeweils bis zum Ablauf des zehnten Werktages des Folgemonats zu veröffentlichen (Anlage 1 (zu § 23a EEG) Nr. 5.2). Wir bemühen uns jedoch sehr, dies bereits deutlich früher zu tun.