Redispatch-Maßnahmen
Redispatch ist eine Anforderung zur Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Kraftwerken durch den Übertragungsnetzbetreiber, mit dem Ziel, auftretende Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen. Diese Maßnahme kann regelzonenintern und -übergreifend angewendet werden. Durch die Absenkung der Wirkleistungseinspeisung eines oder mehrerer Kraftwerke bei gleichzeitiger Steigerung der Wirkleistungseinspeisung eines oder mehrerer anderer Kraftwerke bleibt in Summe die gesamte Wirkleistungseinspeisung nahezu unverändert bei gleichzeitiger Entlastung eines Engpasses.
Im Folgenden finden Sie die von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern veranlassten, tagesscharfen Redispatch-Maßnahmen, die Anpassungen von in Deutschland angeschlossen Kraftwerken betreffen (Mittelwerte und Maximalwerte beziehen sich auf die jeweiligen Tagesanteile).
Börsengeschäfte der deutschen Übertragungsnetzbetreiber, die im Zuge von Redispatch-Maßnahmen oder grenzüberschreitenden Countertrade-Maßnahmen getätigt werden, werden ab dem 01.05.2019 ebenfalls veröffentlicht. Bei grenzüberschreitenden Redispatch- bzw. Countertrade-Maßnahmen mit Nachbarländern wird nur der Teil veröffentlicht, der sich auf Kraftwerke bzw. Börsenhandel innerhalb Deutschlands bezieht. Grenzüberschreitende Handelsgeschäfte sowie Kraftwerkseinspeiseanpassungen im Ausland werden nicht veröffentlicht. Bei spannungsbedingtem Redispatch können Ausgleichsmaßnahmen der Systembilanz gemäß Festlegung ebenfalls über Börsengeschäfte getätigt werden, da kein örtlicher Bezug für die Gegenmaßnahme besteht. Bei gezielten Gegenmaßnahmen, die durch ergriffenes Einspeisemanagement notwendig sein können, werden die Anpassungen der Wirkleistungseinspeisung bei Kraftwerken veröffentlicht.
Zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft für erforderliche Systemsicherheitsmaßnahmen müssen aus technischen Gründen regelmäßig Probestarts inländischer Reservekraftwerke durchgeführt werden. Nach Möglichkeit erfolgen diese Probestarts im Rahmen erforderlicher Systemsicherheitsmaßnahmen. Sollte dies nicht realisierbar sein, wird die Energie am Intraday-Markt vermarktet. Seit 25.06.2020 werden diese Maßnahmen unter der Kategorie "Probestart" veröffentlicht.
Unbilanzierte RD-Maßnahmen mit EE-Anlagen aller ÜNB sind erst ab dem 01.10.2023 in dieser Veröffentlichung enthalten. Die unbilanzierten RD-Maßnahmen vom 01.10.2021 bis 30.09.2023 sind auf den jeweiligen ÜNB-Homepages veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Maßnahmen über alle Zeitpunkte hinweg auf der ENTSO-E Transparenzplattform (ETP) veröffentlicht.
Anfordernder- und Anweisender-ÜNB
Bei der Umsetzung der Veröffentlichung haben die ÜNB das Prinzip des Anschluss-ÜNB angewendet, was bedeutet, dass derjenige ÜNB zuständig für die Veröffentlichung ist, in dessen Regelzone das Kraftwerk steht.
Dieser ÜNB verfügt über die zu veröffentlichenden Kraftwerksdaten, da er die Kraftwerke in seiner Regelzone anweist, an der Redispatch-Maßnahme teilzunehmen. In diesem Sinn wird in der Veröffentlichung vom „anweisenden ÜNB“ gesprochen, der für den anfordernden ÜNB die Informationen zu Netzregionen und Grund der Maßnahme veröffentlicht.
Im Gegensatz dazu ist mit dem „anfordernden ÜNB“ der ÜNB gemeint, der den ursächlich für die Redispatchmaßnahme netztechnischen Grund (z.B. Netzengpass) in seiner Regelzone identifiziert hat und aktiv eine Redispatch-Maßnahme anfordert. Diese Anforderung wird bei direkt in seiner Regelzone angeschlossenen Kraftwerken direkt an die Kraftwerke ausgesprochen. Bei Kraftwerken in anderen Regelzonen wird die Anforderung mit der Bitte um Amtshilfe dem Anschluss-ÜNB des Kraftwerks übermittelt. Der Anschluss-ÜNB wird dann als anweisender ÜNB gegenüber dem Kraftwerk in seiner Regelzone tätig. Somit können anweisender und anfordernder ÜNB bei einem regelzonenübergreifenden Redispatch unterschiedlich sein. Während es stets für ein Kraftwerk nur einen „anweisenden ÜNB“ gibt, kann es jedoch mehrere „anfordernde ÜNB“ geben, wenn gemeinsame Leitungen (Grenzkuppelleitungen) betroffen sind.