Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) führen zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen die Datenerhebung über Förder- und Entlastungssummen (Transparency Award Module = „TAM-Meldungen“), die aus dem EEG, dem EnFG, dem StromPBG und dem EWPBG resultieren, durch. Das gemeinsame TAM-Meldeportal der ÜNB ist die zentrale Stelle zur Abgabe der TAM-Meldungen und ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://tam.netztransparenz.de
Unter dem Link finden Sie alle relevanten Informationen zum Vorgehen und zur Abgabe der TAM-Meldungen. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Datenmeldung und führen diese zeitnah durch. Die Fristen für den Meldezeitraum 2023 sind wie folgt:
- 31.07.2024: § 71 Abs. 6 EEG in Verbindung mit Abs. 4 (EEG-Förderung)
- 31.07.2024: § 56 Abs. 1 EnFG (Umlagenentlastung)
- 30.06.2024: § 30 Abs. 5 und 5a StromPBG (Entlastungsbeträge)
- 30.06.2024: § 22 Abs. 5 EWPBG (Entlastungsbeträge).
Hinweise zu Fristverlängerungsanträgen für TAM-Meldungen nach StromPBG und EWPBG finden sich direkt auf der Webseite des TAM-Meldeportals in den FAQ.