Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstellen einmal jährlich eine Systemanalyse (auch: „Bedarfsanalyse“) entsprechend § 3 Abs. 2 Netzreserveverordnung (NetzResV).
In dieser Analyse untersuchen die ÜNB, inwieweit der Stromtransport zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das bestehende Übertragungsnetz auch in kritischen Situationen abgebildet werden kann.
Darauf basierend wird der Bedarf an Netzreservekraftwerken für das bevorstehende Winterhalbjahr bestimmt. Aufgrund eines breiten öffentlichen Interesses wurden bereits vor Bestätigung eines zusätzlichen Bedarfs an Erzeugungskapazität für die Netzreserve vorläufige Ergebnisse der Systemanalyse durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei noch um vorläufige Ergebnisse zur Analyse des Bedarfs an zusätzlicher Erzeugungskapazität für die Netzreserve handelt. Die Prüfung der Berechnungsergebnisse, mögliche Nachberechnungen sowie die Bestätigung des zusätzlichen Bedarfs an Netzreserve sind noch ausstehend. Im Fall eines von der Bundesnetzagentur nach § 3 NetzResV bestätigten zusätzlichen Bedarfs an Erzeugungskapazität für die Netzreserve im Winter 2023/2024 werden die Übertragungsnetzbetreiber in Übereinstimmung mit der Bestätigung der Bundesnetzagentur die Anforderungen an die erforderlichen Anlagen einschließlich eventueller Anforderungen an den Standort und die technischen Parameter veröffentlichen. Die Abgabe einer Interessensbekundung war gemäß § 4 Abs. 2 NetzResV bis zum 15.05.2023 möglich.
Für den Fall einer möglichen Feststellung von zusätzlichem Bedarf an in- und ausländischer Netzreserve für den kommenden Winter 2023/24 stellen sich die Übertragungsnetzbetreiber bereits jetzt auf die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren nach § 4 Abs. 2 NetzResV ein.
Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, zusätzliche Anbieterinnen und Anbieter von Anlagen für die Netzreserve im In- und Ausland in ausgewiesenen Bedarfsregionen für den Zeitraum 01.10.2023 bis 31.03.2024 zu kontrahieren. Als mögliche grenzüberschreitende Bedarfsregion wäre neben Deutschland das südlich und westlich gelegene europäische Ausland im Fokus.
Bedarfsanalysen 2023 (t+1) und (t+3) (Stand: 27.03.2023)
Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen regulär einmal jährlich eine Bedarfsanalyse auf Basis von § 3 Netzreserveverordnung (hier: BA 2023). In diesen Analysen untersuchen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), inwieweit der Stromtransport zwischen Erzeugern und Verbrauchern durch das bestehende Übertragungsnetz auch in kritischen Situationen abgebildet werden kann. Darauf aufbauend wird der für das bevorstehende Winterhalbjahr notwendige Bedarf an Netzreservekraftwerken bestimmt (BA 2023 / t+1).
In einer zweiten Rechnung (BA 2023 / t+3) betrachten die ÜNB in der jeweiligen Bedarfsanalyse einen Zeitraum, der weiter in der Zukunft liegt (in der Regel weitere zwei Jahre im Voraus), um Entwicklungen frühzeitig abschätzen zu können. Die von den ÜNB erstellten Bedarfsanalysen werden von der Bundesnetzagentur geprüft, und im Frühjahr eines jeden Jahres wird der Netzreservebedarf bestätigt.
Im vergangenen Jahr lag aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eine besondere Situation vor. Daher wurden im Jahr 2022 neben der jährlichen Bedarfsanalyse zwei Sonderanalysen durchgeführt, die im Juli und September veröffentlicht wurden. Hierbei wurde auf der Bedarfsanalyse 2022 aufgesetzt und eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen zur Stabilisierung der Stromversorgung abgeleitet, die mittlerweile umgesetzt wurden.
Aufgrund eines breiten öffentlichen Interesses, aber auch, um die Maßnahmen zu evaluieren, wurden bereits vor Übersendung der vollständigen Systemanalysen (t+1 sowie t+3) eine Zusammenfassung der Ergebnisse für den Zeithorizont 2023/24 an das Bundeswirtschaftsministerium und die BNetzA übergeben. Im Sinne hoher Transparenz veröffentlichen die vier Übertragungsnetzbetreiber diese Zusammenfassung ebenfalls auf dieser Seite.